Erleichterungen für Unternehmen und ausländische Fachkräfte

Die Bundesregierung hat das Fachkräfteeinwanderungsrecht weiterentwickelt, um neue Möglichkeiten für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung in Deutschland zu schaffen. Viele der neuen Bestimmungen traten am 1. März 2024 in Kraft.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil betont die Bedeutung des Fachkräftemangels für das Wirtschaftswachstum. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, eines der modernsten in Europa, soll ausländischen Fachkräften und Auszubildenden den Zugang nach Deutschland erleichtern. Dies sei entscheidend, um das volle Potenzial der deutschen Wirtschaft auszuschöpfen und den Wohlstand zu sichern. Dabei sei nicht nur die Gesetzgebung wichtig, sondern auch die Offenheit der Gesellschaft gegenüber ausländischen Fachkräften.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser unterstreicht die Notwendigkeit, dass die benötigten Fachkräfte ins Land kommen können. Ab dem 1. März gelten wichtige Verbesserungen, um Deutschland attraktiver für ausländische Fachkräfte zu machen, insbesondere in Berufen wie der Pflege.

Menschen aus Drittstaaten können künftig bereits dann in Deutschland arbeiten, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss haben. Sie müssen eine Gehaltsschwelle einhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Für die Berufserfahrenen muss die ausländische Berufsqualifikation künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet weniger Bürokratie und kürzere Verfahren. Davon profitieren als Arbeitgeber insbesondere auch Handwerksbetriebe und Mittelständler.

Wenn die Berufsqualifikation weiterhin anerkannt werden muss - beispiels­weise in vielen Gesundheits- und Pflegeberufen -, kann das Verfahren künftig auch erst nach der Einreise nach Deutschland begonnen werden. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. Dies bietet beiden Seiten Vorteile: Der Arbeitgeber kann schneller eine vorqualifizierte Fachkraft beschäftigen. Und die*der Arbeitnehmer*in kann sich in Deutschland nachqualifizieren, nebenher schon arbeiten und damit neben wertvoller Berufserfahrung auch berufsbezogene Deutschkenntnisse erwerben.

Neue Möglichkeiten eröffnen sich auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte, die nach Deutschland kommen und arbeiten wollen, vorausgesetzt, ihre Ausbildung ist hierzulande erworben oder anerkannt.

Für Nicht-EU-Ausländer, die zu Bildungszwecken oder Sprachkursen nach Deutschland kommen, gibt es ebenfalls Verbesserungen, wie die Möglichkeit zur Ausübung von Nebenjobs und mehr Zeit für die Anerkennung ihrer Qualifikation.

Im Bereich der Ausbildung werden ebenfalls Anreize geschaffen, wie die Abschaffung der Vorrangprüfung für Ausbildungsbetriebe und die Schaffung einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für geduldete Personen.

Zur Deckung kurzzeitiger Bedarfe wird erstmals eine kontingentierte kurzzeitige Beschäftigung eingeführt, die es Arbeitgebern ermöglicht, ausländische Fachkräfte bis zu acht Monate einzustellen, vorausgesetzt der Arbeitgeber ist tarifgebunden.

Die ersten Maßnahmen der neuen Regelungen traten bereits im November 2023 in Kraft, während die dritte Stufe, einschließlich der Chancenkarte zur Jobsuche, für den 1. Juni 2024 geplant ist.